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   Voraussetzungen  
Da ich hauptamtlich im Angerstelltenverhältnis arbeite und keine eigene Praxis habe, habe ich leider auch keine Zulassung durch die kassenärztliche Vereinigung. Das bedeutet:

Mit gesetzlichen Krankenkassen kann icht nicht abrechnen!

Abrechnen kann ich dagegen mit:
  • Beihilfe
  • privaten Krankenkassen
  • Selbstzahlern


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