Da
ich hauptamtlich im Angerstelltenverhältnis arbeite und keine
eigene Praxis habe, habe ich leider auch keine Zulassung durch die
kassenärztliche Vereinigung. Das bedeutet:
Mit
gesetzlichen Krankenkassen kann icht nicht abrechnen!
Abrechnen kann ich dagegen mit:
- Beihilfe
- privaten Krankenkassen
- Selbstzahlern
|